Die verbindlichen Bedingungen für die Teilnahme an unseren Kursen.
Ein Kurs gilt als verbindlich gebucht, wenn die vom Kunden ausgefüllte Online-Anmeldung (Vertrag) bei Bonnlingua eingegangen ist. Die Reservierung eines Platzes ist erst nach Eingang der Kursgebühren sowie der Anmeldegebühr wirksam. Die Vertragsleistung (Sprachunterricht) kann erst in Anspruch genommen werden, nachdem die vereinbarten Gebühren bezahlt wurden. Eine Buchungsbestätigung wird erst ausgestellt, nachdem die komplette Gebühr für den betreffenden Buchungszeitraum eingegangen ist. Die Kursgebühr ist spätestens am ersten Tag des vereinbarten Kursbeginns zu entrichten. Nach einer Woche nicht bezahlten Kursbesuches wird der Kunde vom Unterricht ausgeschlossen, ohne dass bei späterer Zahlung eine Zeitgutschrift für die verpasste Unterrichtszeit erfolgt. Die Buchung ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
Der vom Schüler gebuchte Zeitraum gilt als verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf eine Zeitgutschrift bei Unterbrechung oder vorzeitigem Abbruch des Kurses durch den Schüler. Nach einer Unterbrechung besteht auch kein Anspruch auf einen neuen Kurs, der dem aktuellen Niveau entspricht. Schüler, die einen im Kurs inbegriffenen Klausurtermin nicht wahrnehmen, haben keinen Anspruch auf einen unentgeltlichen Ersatztermin.
Ein Rücktritt vom Online-Anmeldevertrag nach der verbindlichen Buchung oder bei Kursabbruch vor Beendigung des vereinbarten Unterrichtszeitraums ist ausgeschlossen. Noch nicht bezahlte Kursgebühren (auch Raten) müssen auch bei vorzeitigem Abbruch, Nichtteilnahme oder Verhinderung vollständig gezahlt werden. Nur bei Nichterteilung eines Visums bzw. der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (außer bei Selbstverschulden) ist eine Rückzahlung derjenigen Kursgebühren, die sich anteilig auf den nicht mehr abgedeckten Buchungszeitraum beziehen, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150 €, möglich – sofern eine schriftliche Bestätigung der ablehnenden Botschaft oder Ausländerbehörde vorgelegt wird.
Bonnlingua haftet nicht für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Abwesenheit des Schülers (auch bei Krankheit oder Urlaub) reduziert die Kursgebühren nicht. Bei Krankheit der Lehrkraft verpflichtet sich Bonnlingua, schnellstmöglich eine Vertretung zu stellen oder die versäumten Stunden zeitnah nachzuholen. Durch Krankheit von Lehrpersonal ausgefallene Stunden werden uneingeschränkt durch Zeitgutschriften erstattet.
Für die Durchführung eines Intensivkurses ist eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen erforderlich. Wird sie nicht erreicht, wird der Kurs trotzdem durchgeführt, die Unterrichtszeit aber reduziert: bei 4 Schülern um 1 Tag/Woche, bei 3 Schülern um 2 Tage/Woche, bei 2 Schülern um 3 Tage/Woche. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Pro Intensivkurs kann maximal ein Kurstag für einen Kursausflug genutzt werden.
An gesetzlichen Feiertagen und Rosenmontag sowie zwischen Heiligabend und Neujahr bleibt die Schule geschlossen. Sind in einem Buchungszeitraum gesetzliche Feiertage (Ostern, Pfingsten etc.) enthalten, wird hierfür kein Ersatz als Zeitgutschrift gewährt.
Der Kursteilnehmer haftet für alle Schäden, die er verursacht. Gerichtsstand ist Bonn.