Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung und Zahlung

Ein Kurs gilt als verbindlich gebucht, wenn die vom Kunden ausgefüllte online Anmeldung (Vertrag) bei Bonnlingua eingegangen ist. Die Reservierung eines Platzes in einem Kurs ist erst nach Eingang der Kursgebühren sowie der Anmeldegebühr wirksam. Die Vertragsleistung (Sprachunterricht) kann vom Kunden erst in Anspruch genommen werden, nachdem die im Anmeldevertrag vereinbarten Gebühren bezahlt wurden. Mit dem Anmeldevertrag verpflichtet sich der Kunde, vor Kursantritt die im Anmeldevertrag vereinbarten Gebühren vollständig zu zahlen. Eine Buchungsbestätigung wird erst ausgestellt, nachdem die komplette Gebühr für den betreffenden Buchungszeitraum bei Bonnlingua eingegangen ist. Die Kursgebühr für jeden neuen Kurs ist spätestens am ersten Tag des vertraglich vereinbarten Kursbeginns zu entrichten. Nach einer Woche nicht bezahlten Kursbesuches wird der Kunde vom Unterricht ausgeschlossen, ohne dass im Falle einer späteren Zahlung eine Zeitgutschrift für die so verpasste Unterrichtszeit erfolgt. Die Buchung des vertraglich vereinbarten Kurszeitraums ist nicht übertragbar auf eine andere Person.

 

2. Anwesenheit

Der vom Schüler gebuchte Zeitraum gilt als verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf eine Zeitgutschrift bei einer Unterbrechung oder einem vorzeitigen Abbruch des Kurses durch den Schüler. Nach einer Unterbrechung durch den Schüler besteht auch kein Anspruch auf einen neuen Kurs, der dem aktuellen Niveau des Schülers entspricht. Schüler, die einen im Kurs inbegriffenen Klausurtermin nicht wahrnehmen können, haben keinen Anspruch auf einen unentgeltlichen Ersatztermin.

 

3. Rücktritt und Rückerstattung

Ein Rücktritt vom online Anmeldevertrag nach der verbindlichen Buchung eines Kurses oder bei einem Kursabbruch vor Beendigung des vertraglich vereinbarten Unterrichtszeitraums ist ausgeschlossen. Noch nicht bezahlte Kursgebühren (das gilt auch für noch nicht bezahlte Raten) des gebuchten Unterrichtszeitraums müssen auch bei einem vorzeitigen Abbruch, bei Nichtteilnahme oder Verhinderung vollständig gezahlt werden. Nur bei Nichterteilung eines Visums bzw. der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung des Schülers (außer bei Selbstverschulden des Schülers) ist eine Rückzahlung derjenigen Kursgebühren, die sich anteilig auf den vom Visum nicht mehr abgedeckten Buchungszeitraum beziehen, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 €, möglich, sofern eine schriftliche Bestätigung der ablehnenden Botschaft oder Ausländerbehörde vorgelegt wird.

 

4. Unterrichtsausfall

Bonnlingua haftet nicht für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Abwesenheit des Schülers (auch aufgrund von Krankheit oder Urlaub) reduziert die Kursgebühren nicht. Bei Krankheit der Lehrkraft verpflichtet sich Bonnlingua schnellstmöglich eine Unterrichtsvertretung zu stellen oder die versäumten Stunden zeitnah nachzuholen. Durch Krankheit von Lehrpersonal ausgefallene Unterrichtsstunden werden uneingeschränkt durch Zeitgutschriften erstattet.

 

5. Unterrichtsumfang

Für die Durchführung eines Intensivkurses ist eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen erforderlich. Wenn die Mindestteilnehmerzahl insgesamt oder an einem einzelnen Unterrichtstag nicht erreicht wird, wird der Kurs trotzdem durchgeführt, aber die Unterrichtszeit wird wie folgt reduziert: Bei 4 Schülern: um 1 Tag pro Woche, bei 3 Schülern um 2 Tage pro Woche, bei 2 Schülern um 3 Tage pro Woche. Eine Unterrichtsstunde (Unterrichtseinheit) dauert 45 Minuten. Pro Intensivkurs kann maximal ein Kurstag für einen Kursausflug genutzt werden.

 

6. Feiertage

An den gesetzlichen Feiertagen und Rosenmontag sowie zwischen Heiligabend und Neujahr bleibt die Schule geschlossen. Sind in einem Buchungszeitraum gesetzliche Feiertage (Ostern, Pfingsten etc.) enthalten, wird hierfür kein Ersatz als Zeitgutschrift gewährt.

 

7. Haftung und Gerichtsstand

Der Kursteilnehmer haftet für alle Schäden, die er verursacht. Gerichtsstand ist Bonn.